HÄUFIGE FRAGEN

Antworten, bevor Sie unterschreiben.

Alles zu Formvorschriften, Beglaubigung, Registerhinterlegung, Kosten und den Grenzen unseres Services – ohne Kleingedrucktes.

Ist patientenverfuegung.papieramt.de eine Behörde oder eine Kanzlei?

Nein. patientenverfuegung.papieramt.de ist ein privater Dokumentationsdienst. Wir stellen Fragen, dokumentieren Ihre Entscheidungen, erstellen den Entwurf und organisieren Beglaubigung und Registerhinterlegung. Wir erbringen keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG und bewerten nicht, ob eine Formulierung wirksam ist.

Welche Form braucht eine Patientenverfügung?

Nach § 1827 BGB ist die Schriftform erforderlich. Das Dokument muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben. Ein reines Online-Formular ohne Unterschrift begründet keine wirksame Patientenverfügung.

Warum müssen Situationen konkret beschrieben sein?

§ 1827 BGB verlangt Festlegungen für bestimmte Situationen. Pauschale Sätze ohne Bezug zu einer konkreten Situation werden in der Praxis oft nicht anerkannt. Deshalb fragen wir vier Situationen einzeln ab: unheilbare Grunderkrankung, schwere Hirnschädigung, fortgeschrittene Demenz und dauerhafte Bewusstlosigkeit.

Wo kann ich die Unterschrift beglaubigen lassen?

Bei der örtlichen Betreuungsbehörde nach § 6 BtOG – je nach Kommune meist zwischen 10 und 40 Euro, teils kostenfrei – oder bei einem Notar (in der Regel eher 20 bis 70 Euro). Wir bereiten die Unterlagen vor und organisieren den Termin.

Was kostet die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister?

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erhebt eine eigene Gebühr von derzeit rund 20,50 Euro. Diese Gebühr schulden Sie dem Register, nicht patientenverfuegung.papieramt.de. Wir bereiten die Registrierung vor, nehmen sie aber nicht selbst vor.

Warum ist die Registrierung im Register wichtig?

Ohne Registrierung erfährt das Betreuungsgericht im Ernstfall nichts von Ihrer Vorsorgevollmacht. Dann kann trotz vorhandener Vollmacht ein Betreuer bestellt werden. Die Registrierung ist deshalb ein zentraler Baustein des Standard-Pakets.

Kann ich eine Patientenverfügung widerrufen?

Ja, sie ist jederzeit formlos widerrufbar. Für eine saubere Dokumentation empfehlen wir ein neues Dokument mit aktuellem Datum und Unterschrift. Auch nach Umzug, Diagnose oder Veränderungen in der Familie sollte die Verfügung überprüft werden.

Was kostet der Service?

Basis 89 €, Standard 149 €, Premium 249 €, Paar-Paket 199 € – jeweils inklusive 19 % Umsatzsteuer. Amts- und Registergebühren sowie Notarkosten sind nicht enthalten. Die Aktualisierung nach drei Jahren kostet 59 €, die Verwahrung des Originals 19 € pro Jahr.

Brauche ich für Grundstücksgeschäfte eine besondere Form?

Ja. Für Grundstücksgeschäfte verlangt das Gesetz eine notarielle Beurkundung der Vollmacht. Eine reine Unterschriftsbeglaubigung genügt hier nicht. Wir weisen im Fragebogen gesondert darauf hin.

Wo werden meine Gesundheitsangaben gespeichert?

Während der Bearbeitung bleiben Ihre Angaben im lokalen Speicher Ihres Browsers. Erst mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung im letzten Schritt werden sie zur Dokumentenerstellung übermittelt. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht benennt eine Person, die Sie vertreten darf – im Gesundheitsbereich, in Vermögensfragen, gegenüber Behörden und vor Gericht. Beide Dokumente ergänzen sich.

Kann ich Dokumente für zwei Personen vorbereiten?

Ja, im Paar-Paket für 199 €. Beide Personen erhalten einen eigenen Dokumentensatz und eine eigene Beglaubigung. Die Registervorbereitung erfolgt gemeinsam.

Bereit? Der Fragebogen dauert etwa 15 Minuten.

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