Situationen durchgehen
Vier konkrete Behandlungssituationen, Ihre Vollmachtsbereiche und die Betreuungsverfügung.
Wir führen Sie Fragen für Frage durch Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – im persönlichen Gespräch, auf Papier, mit Organisation der Beglaubigung und Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister.
✓ Privater Service – keine Behörde, keine Kanzlei. Eine Patientenverfügung können Sie auch selbst erstellen. Wir übernehmen die strukturierte Erfassung, die Formulierung aus Ihren Antworten und die Organisation der Formalitäten.
Sie entscheiden – wir stellen die Fragen und dokumentieren Ihre Antworten.
Vier konkrete Behandlungssituationen, Ihre Vollmachtsbereiche und die Betreuungsverfügung.
Aus Ihren Antworten entstehen Textbausteine. Sie korrigieren, bis der Wortlaut passt.
Wir bereiten Mappe, Beglaubigungstermin und Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister vor.
Ein geführter Fragebogen, verständliche Erklärungen und klar benannte Grenzen – damit Sie wissen, was Sie erhalten.
Der Einstieg für alle, die ihre Wünsche schriftlich festhalten möchten: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus einem geführten Fragebogen.
Das Paket, das den Ernstfall mitdenkt: Wir organisieren den Beglaubigungstermin nach § 6 BtOG und bereiten die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister vor.
Zwei Personen, zwei Dokumentensätze, ein Ablauf. Das Paar-Paket ist unser meistgewähltes Angebot, weil Vorsorge zu zweit entschieden wird.
Wir dokumentieren Ihren Willen. Wir beraten Sie nicht rechtlich und bewerten nicht, ob eine Klausel wirksam ist.
Strukturierte Erfassung Ihrer Angaben, Bereitstellung bewährter Textbausteine, Zusammenführung, Organisation der Beglaubigung, Vorbereitung der Registerhinterlegung und Aufbewahrung des Originals.
Keine Empfehlung, welche Klausel zu Ihrer Lage passt, keine Bewertung der Wirksamkeit und keine Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten.
Sie wählen aus vorgegebenen Optionen. Wir stellen nur Rückfragen zu fehlenden Angaben – zum Beispiel, wenn Sie eine Situation unbeantwortet gelassen haben.
Die Patientenverfügung benötigt Schriftform und eigenhändige Unterschrift. Sie ist jederzeit formlos widerrufbar. Pauschale Formulierungen ohne Situationsbezug genügen nicht.
§ 1827 BGB im WortlautDie Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie bei Krankheit oder Unfall vertreten darf – im Gesundheitsbereich, in Vermögensfragen und gegenüber Behörden. Für Grundstücksgeschäfte ist notarielle Beurkundung erforderlich.
§ 1814 BGB im WortlautDas Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist die offizielle Hinterlegungsstelle. Ohne Registrierung findet das Betreuungsgericht Ihre Vollmacht im Ernstfall unter Umständen nicht.
vorsorgeregister.de der BundesnotarkammerIn diesem Fragebogen verarbeiten wir besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Ihre Angaben bleiben zunächst in Ihrem Browser gespeichert und werden erst mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung übermittelt.
Nein. Wir sind ein privater Dokumentationsdienst. Wir stellen Fragen, dokumentieren Ihre Entscheidungen, erstellen den Entwurf und organisieren Beglaubigung und Hinterlegung. Wir erbringen keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung.
Für die strukturierte Erfassung, die Zusammenführung bewährter Textbausteine, die Erstellung des Entwurfs, die Organisation der Beglaubigung und – im Standard-Paket – die Vorbereitung der Registerhinterlegung. Amts- und Registergebühren zahlen Sie direkt an die jeweilige Stelle.
Ja, das können Sie. Die amtliche Broschüre des Bundesministeriums der Justiz ist kostenlos. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die eine strukturierte Begleitung, eine saubere Formulierung und Unterstützung bei den Formalitäten wünschen.
Wenn eine Vollmacht nicht registriert ist, erfährt das Betreuungsgericht im Ernstfall nichts von ihr. Dann kann trotz vorhandener Vollmacht ein Betreuer bestellt werden. Die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister ist deshalb ein zentraler Bestandteil des Standard-Pakets.
Bei der örtlichen Betreuungsbehörde nach § 6 BtOG – in der Regel zwischen rund 10 und 40 Euro, je nach Kommune teils kostenfrei – oder bei einem Notar. Wir bereiten die Unterlagen vor und organisieren den Termin.
Ja. Eine Patientenverfügung ist jederzeit formlos widerrufbar. Für eine saubere Dokumentation raten wir zu einem neuen Dokument mit aktuellem Datum und Unterschrift – auch nach Umzug, Diagnose oder Veränderungen in der Familie.