✓ Schriftlich, unterschrieben, hinterlegt

Patientenverfügung.
Klar geregelt.

Wir führen Sie Fragen für Frage durch Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – im persönlichen Gespräch, auf Papier, mit Organisation der Beglaubigung und Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister.

●●● In ca. 15 Minuten vorbereitet
✓ Keine Anmeldung nötig ◒ Kein Behördenkonto ⌁ Beglaubigung organisiert
§Schriftform§ 1827 BGBUnterschrift erforderlich
✓HinterlegungZVRBundesnotarkammer
Welche Dokumente möchten Sie vorbereiten?
✓ Verfügung + Vollmacht
○ Nur Patientenverfügung
○ Nur Vorsorgevollmacht
Weiter
✓
Entwurf fertigUnterschriftsreif geprüft

✓ Privater Service – keine Behörde, keine Kanzlei. Eine Patientenverfügung können Sie auch selbst erstellen. Wir übernehmen die strukturierte Erfassung, die Formulierung aus Ihren Antworten und die Organisation der Formalitäten.

SO EINFACH GEHT'S

Vom Fragebogen zum unterschriebenen Original.

Sie entscheiden – wir stellen die Fragen und dokumentieren Ihre Antworten.

01
✎

Situationen durchgehen

Vier konkrete Behandlungssituationen, Ihre Vollmachtsbereiche und die Betreuungsverfügung.

02
✓

Entwurf prüfen

Aus Ihren Antworten entstehen Textbausteine. Sie korrigieren, bis der Wortlaut passt.

03
§

Unterschreiben & hinterlegen

Wir bereiten Mappe, Beglaubigungstermin und Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister vor.

PATIENTENVERFÜGUNG & VORSORGE

Die passenden Dokumente für Ihre Situation.

Ein geführter Fragebogen, verständliche Erklärungen und klar benannte Grenzen – damit Sie wissen, was Sie erhalten.

BASIS-PAKET

Verfügung + Vollmacht

Der Einstieg für alle, die ihre Wünsche schriftlich festhalten möchten: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus einem geführten Fragebogen.

  • Fragebogen mit vier Behandlungssituationen
  • Entwurf zum Prüfen, Korrigieren und Unterschreiben
Amtliche Broschüre des Bundesministeriums der Justiz
PAAR-PAKET

Für Ehepaare und Partner

Zwei Personen, zwei Dokumentensätze, ein Ablauf. Das Paar-Paket ist unser meistgewähltes Angebot, weil Vorsorge zu zweit entschieden wird.

  • Je Person Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Gemeinsame Beglaubigungs- und Registervorbereitung
Sie sparen gegenüber zwei Einzelvorgängen im Standard-Paket.
DIE RECHTSLAGE, EHRLICH SORTIERT

Was wir tun – und was wir nicht tun.

Wir dokumentieren Ihren Willen. Wir beraten Sie nicht rechtlich und bewerten nicht, ob eine Klausel wirksam ist.

✓
✎

Das übernehmen wir

Strukturierte Erfassung Ihrer Angaben, Bereitstellung bewährter Textbausteine, Zusammenführung, Organisation der Beglaubigung, Vorbereitung der Registerhinterlegung und Aufbewahrung des Originals.

!
§

Das machen wir bewusst nicht

Keine Empfehlung, welche Klausel zu Ihrer Lage passt, keine Bewertung der Wirksamkeit und keine Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten.

→
◒

Sie entscheiden, wir schreiben

Sie wählen aus vorgegebenen Optionen. Wir stellen nur Rückfragen zu fehlenden Angaben – zum Beispiel, wenn Sie eine Situation unbeantwortet gelassen haben.

VOLLMACHT

§ 1814 ff. BGB

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie bei Krankheit oder Unfall vertreten darf – im Gesundheitsbereich, in Vermögensfragen und gegenüber Behörden. Für Grundstücksgeschäfte ist notarielle Beurkundung erforderlich.

§ 1814 BGB im Wortlaut
REGISTRIERUNG

§ 33 VRegV

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist die offizielle Hinterlegungsstelle. Ohne Registrierung findet das Betreuungsgericht Ihre Vollmacht im Ernstfall unter Umständen nicht.

vorsorgeregister.de der Bundesnotarkammer
IHRE GESUNDHEITSDATEN. SICHER.

Vertrauen ist eine Vorsorgefrage.

In diesem Fragebogen verarbeiten wir besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Ihre Angaben bleiben zunächst in Ihrem Browser gespeichert und werden erst mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung übermittelt.

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Nur Ihr Browser kennt Ihren StandOhne ausdrückliche Einwilligung werden keine Gesundheitsdaten an uns übertragen. Sie können den gespeicherten Stand jederzeit löschen.
FAQ

Gut zu wissen.

Ist patientenverfuegung.papieramt.de eine Behörde oder eine Kanzlei?

Nein. Wir sind ein privater Dokumentationsdienst. Wir stellen Fragen, dokumentieren Ihre Entscheidungen, erstellen den Entwurf und organisieren Beglaubigung und Hinterlegung. Wir erbringen keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung.

Wofür bezahle ich?

Für die strukturierte Erfassung, die Zusammenführung bewährter Textbausteine, die Erstellung des Entwurfs, die Organisation der Beglaubigung und – im Standard-Paket – die Vorbereitung der Registerhinterlegung. Amts- und Registergebühren zahlen Sie direkt an die jeweilige Stelle.

Kann ich das nicht einfach selbst schreiben?

Ja, das können Sie. Die amtliche Broschüre des Bundesministeriums der Justiz ist kostenlos. Unser Angebot richtet sich an Menschen, die eine strukturierte Begleitung, eine saubere Formulierung und Unterstützung bei den Formalitäten wünschen.

Warum ist eine Hinterlegung so wichtig?

Wenn eine Vollmacht nicht registriert ist, erfährt das Betreuungsgericht im Ernstfall nichts von ihr. Dann kann trotz vorhandener Vollmacht ein Betreuer bestellt werden. Die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister ist deshalb ein zentraler Bestandteil des Standard-Pakets.

Bei wem wird die Unterschrift beglaubigt?

Bei der örtlichen Betreuungsbehörde nach § 6 BtOG – in der Regel zwischen rund 10 und 40 Euro, je nach Kommune teils kostenfrei – oder bei einem Notar. Wir bereiten die Unterlagen vor und organisieren den Termin.

Kann ich später etwas ändern?

Ja. Eine Patientenverfügung ist jederzeit formlos widerrufbar. Für eine saubere Dokumentation raten wir zu einem neuen Dokument mit aktuellem Datum und Unterschrift – auch nach Umzug, Diagnose oder Veränderungen in der Familie.

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